BNK - Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Mit Expertise und Knowhow setzen wir die gesetzlichen Anforderungen für Sie um.

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass Windenergieanlagen nachts nur noch bei Bedarf blinken sollen. Die Befeuerung wird somit nur noch aktiviert, wenn sich ein Luftverkehrsfahrzeug nähert, um Kollisionen zu verhindern. Nach mehrmaliger Fristverlängerung wurde die Frist zur Umrüstung von Windenergieanlagen nun auf den 31.12.2023 verlängert.

Wir befürworten die gesetzliche Regelung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK), da wir und unsere Mandanten, die Bürgerwindgesellschaften, eine größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen möchten. Durch die Reduzierung der Lichtemmissionen an den Windenergieanlagen ist die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (neben den Bürgerwindparkleitlinien des Kreises Steinfurt und der direkten Bürgerbeteilung) ein weiterer wichtiger Schritt für noch mehr Akzeptanz. Durch diese Regelung sollen zukünftig ca. 90% der Lichtemmissionen eingespart werden.

 

Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Wir beraten Sie gerne! 

Schreiben Sie uns über bnk@enwelo.de oder rufen Sie uns an unter 02551/709090.

BNK ready

In den letzten Monaten haben wir die unterschiedlichen Angebote von verschiedenen Herstellern geprüft. Herauskristallisiert hat sich, wenn möglich, die Anlagen direkt über den Anlagenhersteller bzw. Vollwartungsvertragsunternehmen â€žBNK ready“ machen zu lassen und das Steuersignal von einem externen Anbieter auf diese Anlagenschnittstelle leiten zu lassen.

Die Vorteile im Überblick:

  • Aufnahme der Umrüstung in den Wartungs-/Servicevertrag
  • Schnelle Reparatur des Systems durch einen Ansprechpartner vor Ort
  • Sicherstellung der Ersatzteilversorgung
  • Einhaltung der Wartungsfristen

Signalbereitstellung

Für die Signalbereitstellung und -lieferung werden wir mit einem unabhängigen Hersteller zusammenarbeiten. Aktuell verhandeln wir die uns vorliegenden Angebote. Die Entscheidung für einen Anbieter wird in den kommenden Monaten getroffen. 

Da die finalen Kosten und die Anbieterauswahl von der Anzahl der Anlagen abhängig sind, stehen die endgültigen Preise erst zu einem späteren Zeitpunkt fest. Die Preismodelle sind bei den verschiedenen Signallieferanten unterschiedlich.

Unser Angebot

Unter diesen Rahmenbedingungen bieten wir Ihnen 3 Optionen an: 

 

Option 1: Prüfung auf Umsetzbarkeit und ggf. Befreiung von der BNK (Ausnahmeantrag)

Bevor größere Investitionen durch die Optionen 2 und 3 ausgelöst werden, lassen wir durch einen anerkannten Gutachter prüfen, ob Ihre WEA aus luftverkehrsrechtlicher Sicht überhaupt bedarfsgerecht befeuert werden dürfen, oder ob ein Dauerleuchten notwendig bleibt. Sollte eine Umrüstung nicht notwendig sein, unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Ausnahmeantrags zur BNK-Befreiung.

Unsere Dienstleistung für Sie

Wir beauftragen das Gutachten zur luftverkehrsrechtlichen Zulässigkeit und stellen ggf. den Ausnahmeantrag für Sie. Sofern bei einzelnen Standorten spezifische Risiken für den Luftverkehr erkennbar sind, die eventuell Anlass für die Befreiung von der BNK-Pflicht sind, könnten vertieftere Abstimmungen mit der Luftfahrtbehörde erforderlich sein. Derartige zusätzliche Abstimmungen sind nicht vorhersehbar und damit auch nicht kalkulierbar; sie müssen dementsprechend separat aufwandsbasiert abgerechnet werden.

 

Option 2: WEA- Umrüstung - „BNK ready“

Die WEA wird individuell durch den Anlagenhersteller oder ein externes Unternehmen umgerüstet, um den Anforderungen der BNK zu entsprechen.Hier wird je nach Anlagentyp eine neue Hindernis- und Turmbefeuerung mit einem bestimmten Infrarotlichtanteil und/oder eine neue Steuerung installiert.

Unsere Dienstleistung für Sie

Wir kümmern uns um die Angebote, die Umsetzung und das Genehmigungsmanagement. Die Kosten für die Umrüstung werden vom Betreiber direkt getragen.

 

Option 3: Installation Erkennungssystem - Signal bekommen

Um zu erkennen, wenn sich ein Flugzeug nähert, muss ein Transponder-Erkennungssystem in einer zentralen WEA eines Clusters installiert werden. Das Erkennungssystem hat einen Radius von ca. 6-15km Reichweite, je nach System. Um möglichst viele WEA an ein System anzubinden, wurden verschiedene Cluster zur bestmöglichen Abdeckung ausgetüftelt.

Unsere Dienstleistung für Sie

Wir verhandeln mit den gängigen Signallieferanten und kümmern uns um die Umsetzung und das Genehmigungsmanagement. Die Kosten für die Signalbereitstellung (Einmalinvestition), Standortgutachten und die laufenden Kosten werden vom Betreiber getragen und sind zusätzlich zu den Leistungen der Enwelo zu rechnen.

Die endgültigen Kosten für die Signalbereitstellung und die laufende Signallieferung werden erst mit der finalen Anlagenanzahl pro Cluster feststehen. Je mehr WEA mitmachen, desto günstiger wird es für alle. Vor finaler Beauftragung wenden wir uns mit den finalen Preisen erneut an Sie. Sollten Cluster entstehen, die pro WEA wesentlich teurer sind als andere, können Sie von unserem Angebot zurücktreten.

Melden Sie sich bei uns!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte unter 02551/709090 oder kontaktieren Sie uns über bnk@enwelo.de.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr Enwelo BNK-Team

 

Sven Dahl & Jan Prümers

Betriebsführung   -   Projekte & Beratung